Hier finden Sie einige Anträge und Formulare, die Ihnen Wege ersparen können. Sie können die Formulare ausdrucken, ausfüllen und mit der Post oder persönlich weiterleiten, da für die meisten Anliegen Ihre Unterschrift benötigt wird.
Nicht fündig geworden? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung helfen Ihnen gerne weiter.
Hier finden Sie die Ansprechpartner im Rathaus.
Mit dem Formular können Sie direkt beim Wertstoffzentrum des Landratsamtes Rhön-Grabfeld Ihre Mülltonne anfordern bzw. Änderungen beantragen.
Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde eine Wohnung bzw. ein Haus beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Hierzu wird neben Ihrem Personalausweis / Reisepass ggf. auch eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG.
Biotonne
Mit dem ausgedruckten Formular können Sie direkt beim Wertstoffzentrum des Landratsamtes Rhön-Grabfeld die Biotonne bestellen.
Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig und hilft dabei unsere Umwelt zu schützen.
Die Einzugsermächtigung können Sie unterschrieben mit der Post an uns senden.
Diese Formulare wurden vorerst nicht hinterlegt, da bei der An- bzw. Abmeldung eine Gebühr zu zahlen ist. Sie können sich aber gerne telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung wenden (Tel. 09774 9191-210).
Mit diesem Formular können Eltern bzw. gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises für ihr minderjähriges Kind erteilen.
Zur Änderung Ihrer Lohnsteuerklasse bitten wir Sie, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden.
Für Bürger des Marktes Oberelsbach ist dies i.d.R. das Finanzamt Bad Neustadt: www.finanzamt.bayern.de/Bad-Neustadt/
Informationen zur Abfallbeseitigung und An- bzw. Abmeldungen von Mülltonnen erhalten Sie auf der Seite der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Rhön-Grabfeld: abfallinfo-rhoen-grabfeld.de/
Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) können einen Antrag auf Parkerleichterung nach StVO stellen. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie ein Lichtbild sind erforderlich.
Die Frist für die Einreichung des Antrags nebst allen Unterlagen wird auf den 15.03.2024 festgelegt.
Dieser Antrag kann sowohl dem Rathaus, als auch direkt dem Versorgungsamt Würzburg zugeleitet werden.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare finden Sie im BayernPortal: www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/480542275286
Die Unfallmeldung für einen landwirtschaftlichen Unfall wird direkt an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Berufsgenossenschaft) übersandt.
Weitere Informationen und das Formular "Unfallanzeige" finden Sie unter portal.svlfg.de/svlfg-apps/
Wir bitten darum, diesen Antrag persönlich vorbeizubringen, da wir eine genaue Lagebeschreibung benötigen.
Der Antrag auf Vermessung ist direkt dem Vermessungsamt Bad Neustadt a. d. Saale zu übermitteln.
Seminare der Volkshochschule Bad Neustadt sowie die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf www.vhs-nes.de/
Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde eine Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Gleiches gilt im Falle einer Abmeldung ins Ausland. Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom Vermieter bzw. Wohnungseigentümer bescheinigt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Personalausweis ebenfalls geändert werden muss.