Im Folgenden finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Oberelsbach.
Die aktuellen Bekanntmachungen finden Sie auch in den Bekanntmachungskästen am Rathaus und in den Ortsteilen sowie in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ im Gemeindeblatt „Oberelsbach Aktuell“ abgedruckt.
Verbotene Ablagerung von Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach
Erneut wurden verbotene Bauschuttablagerungen und sonstiger Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass auf allen Steinsammelplätzen im Gemeindegebiet nur Findlinge abgelagert werden dürfen.
An die Bevölkerung ergeht die Aufforderung, evtl. Beobachtungen oder Feststellungen zur Sache an die Verwaltung des Marktes Oberelsbach zu melden.
Wir fordern alle Bürger auf, die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Informationen hierzu können dem Wertstoff- und Abfallkalender des Landkreises Rhön-Grabfeld entnommen werden. Ebenso steht der Markt Oberelsbach für Nachfragen und Informationen zur Verfügung.
Verbotene Ablagerungen werden ordnungsrechtlich verfolgt und mit Geldbußen geahndet!
Oberelsbach, 28.01.2025
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Öffnungszeiten der Verwaltung
am Tag nach der Bundestagswahl
Die Gemeindeverwaltung Oberelsbach ist am Montag, 24.02.2025 ganztags geschlossen.
an den Faschingstagen
Die Gemeindeverwaltung Oberelsbach ist am
Rosenmontag, 03.03.2025 und am Faschingsdienstag, 04.03.2025 ganztags geschlossen.
Oberelsbach, 16.01.2025
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Oberelsbach (BGS-WAS) zum 01.01.2025
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Oberelsbach (BGS-WAS) beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.05.2017 außer Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Rathaus, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach, Zimmer 2.04 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Zudem ist die Satzung auf der Internetseite des Marktes Oberelsbach www.oberelsbach.de/RathausPolitik/Ortsrecht einsehbar.
Oberelsbach, 16.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Oberelsbach (BGS-EWS) zum 01.01.2025
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Oberelsbach (BGS-EWS) beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.02.2003 außer Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Rathaus, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach, Zimmer 2.04 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Zudem ist die Satzung auf der Internetseite des Marktes Oberelsbach www.oberelsbach.de/RathausPolitik/Ortsrecht einsehbar.
Oberelsbach, 16.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Verordnung über die Ladenschlusszeiten im Markt Oberelsbach
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Verordnung über die Ladenschlusszeiten im Markt Oberelsbach für das Jahr 2025 beschlossen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Die Verordnung liegt ab sofort während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Markplatz 3, 97656 Oberelsbach zur Einsicht aus.
Oberelsbach, 13.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Oberelsbach (Hebesatzsatzung)
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Oberelsbach (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Rathaus, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach, Zimmer 2.04 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Zudem ist die Satzung auf der Internetseite des Marktes Oberelsbach www.oberelsbach.de/RathausPolitik/Ortsrecht einsehbar.
Oberelsbach, 02.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
Erlass einer Verordnung zur Haltung von Hunden im Markt Oberelsbach
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Verordnung zur Haltung von Hunden im Markt Oberelsbach beschlossen. Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Rathaus, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach, Zimmer 2.04 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Zudem ist die Satzung auf der Internetseite des Marktes Oberelsbach www.oberelsbach.de/RathausPolitik/Ortsrecht einsehbar.
Oberelsbach, 02.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister